Abfindung und Rente – alles was Du wissen musst! | cleverklagen
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Abfindung und Rente – alles was Du wissen musst!

Sich mit einer ordentlichen Abfindung in die Rente verabschieden – das klingt verlockend. Leider bleibt Dir nicht der volle Betrag, denn Du musst die Abfindung versteuern. Aber: Du kannst dabei sparen, wenn Du die Abfindung direkt in Deine Rentenversicherung einzahlst! Wie genau, das erklären wir Dir in diesem Artikel.

1.

Bekomme ich eine Abfindung, wenn ich in Rente gehe?

Eine Abfindung bekommst Du nicht automatisch, nur weil Du in Rente gehst. Du kommst nur an eine Abfindung, wenn Dein Chef Dich loswerden will. Mit der Abfindung kann er sich sozusagen von Dir “freikaufen”. Kurz vor der Rente bist Du aber sowieso bald weg. Dein Chef wartet also normalerweise einfach ab. Aber wieso würde er dann eine Abfindung zahlen?

  • Manchmal bleibt ihm aber nichts anderes übrig, als einige Mitarbeiter zu entlassen. Zum Beispiel dann, wenn eine Abteilung geschlossen wird und Dein Arbeitsplatz wegfällt.
  • Oder es dauert ihm einfach zu lange bis zu Deiner Rente und deswegen bietet er Dir einen Aufhebungsvertrag an.
  • In seltenen Fällen endet Dein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Deiner Rente. Dein Chef muss Dich dann erst kündigen. Auch dann kann eine Abfindung für Dich drin sein.

Du wirst kurz vor der Rente entlassen – mit Sozialplan

Bei Entlassungswellen muss Dein Chef sich die Frage stellen: Wen würde eine Kündigung am schlimmsten treffen? Dabei muss er sich seine Mitarbeiter genau anschauen und bewerten. Dieses Bewertungssystem nennt man Sozialauswahl. Wen die Kündigungen am härtesten trifft, der soll als letztes gekündigt werden. Dein Chef muss sich daran halten. Das soll die Kündigungen für alle Mitarbeiter weniger schmerzhaft machen. Bei einer Kündigung nach Sozialauswahl ist für Dich in aller Regel eine Abfindung drin. Vor allem dann, wenn Du kurz vor der Rente stehst.

Dein Chef bietet Dir kurz vor der Rente einen Aufhebungsvertrag an

Wenn Dein Chef nicht bis zu Deiner Rente warten will, wird er Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten. In diesem Vertrag einigt ihr euch gemeinsam darauf, dass Du Deine Stelle verlässt. An Kündigungsfristen müsst ihr euch dabei nicht halten. Das passt Deinem Chef natürlich gut - er will Dich ja schnell loswerden.


Damit hast Du ein Ass im Ärmel. Denn im rentennahen Alter hast Du meist eine lange Kündigungsfrist. Damit Du auf die verzichtest, muss Dein Chef Dir schon eine ordentliche Summe bieten. Mit den richtigen Argumenten drückst Du so die Summe Deiner Abfindung nach oben. Das ist besonders wichtig, wenn man die negative Seite des Aufhebungsvertrages beleuchtet: Du bekommst eine [Sperre beim Arbeitslosengeld](ieser Verlust sollte auf jede) von drei Monaten! Dieser Verlust sollte auf jeden Fall durch eine hohe Summe aufgefangen werden.


Dabei kann Dir ein Anwalt bei der Verhandlung am besten helfen. So sicherst Du Dir eine Abfindung, die Dich wirklich absichert. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei gerne. Hier kannst Du ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns vereinbaren.

Dein Arbeitsverhältnis endet gar nicht mit der Rente?

Das ist zwar selten, aber das kann durchaus vorkommen. Normalerweise steht im Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis endet, sobald Du das Rentenalter erreichst. Fehlt diese Regelung in Deinem Vertrag, dann bleibst Du angestellt.


In diesem Fall müssen Du oder Dein Chef kündigen, wenn Du in Rente gehst. Hier wird es für Dich spannend: Kündigt er Dich wegen der Rente, kannst Du gegen die Kündigung klagen, um an eine Abfindung zu kommen. Alternativ kannst Du ihm auch direkt einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, der Dir eine satte Abfindung verspricht.

2.

Wie hoch fällt meine Abfindung im rentennahen Alter aus?

Das kommt darauf an, in welcher Situation Du an die Abfindung kommst. Diese zwei Situation kommen häufig vor:

Abfindung im Rahmen eines Sozialplans

Ab 62 Jahren bist Du im “rentennahen Alter”. Wirst Du nach Sozialplan gekündigt, bekommst Du meistens nur eine geringere Abfindung. Denn bei Dir wird nicht nur geschaut, wie lange Du schon für Deinen Chef arbeitest. Sondern es wird darauf geachtet, wie bald Deine Rente beginnt. Ab dann bist Du in der Theorie eh finanziell abgesichert. So fällt Deine Abfindung kleiner aus, als bei Deinen jüngeren Kollegen.

Abfindung im Aufhebungsvertrag

Die Höhe der Abfindung ist hier frei verhandelbar. Je dringender Dein Chef Dich loswerden will, umso mehr wird er Dir zahlen. Vor allem dann, wenn er Du eine sehr lange Kündigungsfrist hast, die er umgehen will. Daher bietet Dein Chef Dir einen Aufhebungsvertrag an. Ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Deiner Beschäftigung gelten als normale Abfindung.

3.

Kann ich Steuern sparen mit der Rentenversicherung?

Nein, denn Du musst auf die Abfindung Steuern zahlen. Dir bleibt nicht der volle Betrag. Wie viel Steuer Du zahlen musst, hängt von der Abfindungssumme, Deinem Monatsgehalt und von Deiner Steuerklasse ab.


Es gibt einen Weg, wie Du Steuern sparen kannst: Dein Arbeitgeber zahlt Deine Abfindung direkt in die Rentenversicherung.

Hinweis

In aller Regel musst Du keine Sozialversicherungsabgaben von Deiner Abfindung zahlen. Das ist der Normalfall. Manchmal kann es aber doch passieren, dass Du Sozialabgaben zahlen musst. In welchen Fällen, kannst Du hier nachlesen.

4.

Der Arbeitgeber kann die Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen

Eine Abfindung ist natürlich eine feine Sache. Aber wenn Du bis zur Rente nicht mehr arbeitest, hast Du im Ruhestand trotz Abfindung im Ruhestand womöglich weniger Geld. Denn: Ohne Anstellung oder private Rentenversicherung zahlst Du nicht mehr in Deine Rentenversicherung ein.


Die Lösung: Dein Chef zahlt Deine Abfindung in die Rentenversicherung ein. Das kann sich für Dich lohnen:

Wenn Du in Frührente gehst:

Die eingezahlte Abfindung federt Nachteile ab. Du gehst in Frührente und gleichst mit der Abfindung Abzüge von Deiner Rente aus.

Wenn Du bis zur Rente weiter arbeitest:

Du erhöhst Deine reguläre Rente. Diese Möglichkeit kannst Du ein Jahr lang in Anspruch nehmen, nachdem Du die Abfindung erhalten hast. Außerdem musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist mindestens 50 Jahre alt und
  • Du hast mindestens 35 Versicherungsjahre auf Deinem Rentenkonto.
Tipp: Steuer sparen

Du kannst Deine Abfindung bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei in die Rente einzahlen. Sprich dazu am besten mit einem Steuerberater.

Wie funktioniert das Einzahlen in die Rentenversicherung?

Wir erklären es Dir Schritt-für-Schritt:

  1. Besorge Dir von der Rentenversicherung das Formular ”Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung”.
  2. Schickt das Dokument ausgefüllt zurück.
  3. Die Versicherung schaut sich Deinen letzten Jahresverdienst an und meldet sich mit drei wichtigen Zahlen zurück:
  • Sie berechnen die Höhe Deiner Rente nach allem, was Du bislang gezahlt hast.
  • Du erfährst, um wie viel Deine Rente sich wegen Deines frühen Ruhestand verringert – das ist die Rentenminderung.
  • Und sie sagen Dir, wie viel Geld Du einzahlen musst, um die Rentenminderung auszugleichen. Diesen Betrag nennt man den Ausgleich späterer Rentenminderungen.


Dein Chef überweist entweder die komplette Abfindung oder einen Teil davon direkt an die Rentenversicherung, um den Ausgleich späterer Rentenminderungen abzuzahlen. Du kannst selbst entscheiden, wie viel Du einzahlen möchtest.

Beispiel – Romans Chef zahlt seine Abfindung in die Rentenversicherung ein

Roman ist 62 Jahre alt und wurde von seinem Chef gekündigt. Nach einer Kündigungsschutzklage hat Roman eine Abfindung von 50.000 € ergattert.


Da Roman in dem Alter befürchtet, keinen neuen Job mehr zu finden, bittet er seinen Chef, 40.000 € von der Abfindung in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die restlichen 10.000 € landen auf Romans Konto.


Die Rentenversicherung hat Roman mitgeteilt, dass er 80.000 € zahlen muss, um die bevorstehende Rentenminderung auszugleichen. Das ist viel Geld, aber die Hälfte hat Roman schon abbezahlt – mit seiner Abfindung. Da 40.000 € genau 50 Prozent von 80.000 € sind, muss Roman auf diesen großen Teil seiner Abfindung keine Steuern zahlen. Nur auf die 10.000 €, die sein Chef ihm überwiesen hat, sind Steuern fällig.

Ausgleich späterer Rentenminderungen:

Dieser Betrag ist wichtig! Du kannst nämlich bis zu 50% davon steuerfrei durch Deine Abfindung decken.

5.

Lohnt es sich, für eine Abfindung früher in Rente zu gehen?

Lohnt es sich, für eine ordentliche Summe schon vor der Rente zu gehen? Das lässt sich nicht einfach beantworten. Ob es sich lohnt, hängt von der Höhe der Abfindung ab und davon, wie viele Jahre Dir bis zur Rente fehlen.


Mit 67 Jahren kannst Du offiziell in Rente gehen. Das solltest Du beachten, wenn Du früher in Rente willst:

  • Du kannst mit 63 in Rente gehen, wenn Du 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hast – allerdings nur mit Abzügen von Deiner Rente.
  • Hast Du 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, kannst Du ohne Abzüge in die Frührente. Du darfst nicht älter als 65 Jahre alt sein.
  • Bei einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50, kannst Du schon nach 35 Jahren in der Rentenkasse ohne Abzüge in Frührente gehen.
Hinweis

Wie wir Dir oben erklärt haben, kannst Du Deine Abfindung direkt in die Rentenversicherung einzahlen lassen. Das schützt vor einem zu großen Einbruch Deiner Rente.

Fazit

Eine Abfindung beeinflusst Deine finanzielle Situation nicht bloß im Hier und Jetzt. Sie wirkt sich auch darauf aus, wie Deine Rente später ausfällt. Daher ist es wichtig, dass Du Deine Entscheidung gut durchdenkst. Wir von cleverklagen helfen Dir dabei. Wir setzen Deinen Aufhebungsvertrag so auf, dass Du Dir alle Vorteile für Deine Rente und eine hohe Abfindung sicherst. Vereinbare dazu ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Experten.

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