Bekommst Du bei einer Massenentlassung eine Abfindung?

Das Wichtigste in Kürze
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Bei einer Massenentlassung wirst Du gleichzeitig mit mehreren Kollegen gekündigt, weil die Firma umstrukturiert wird.
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Eine Kündigung gilt als “Massenentlassung”, wenn innerhalb von 30 Tagen 6 - 30 Mitarbeiter entlassen werden, je nachdem wie groß die Firma ist.
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Bei einer Massenentlassung hast Du gute Chancen, eine Abfindung zu bekommen. In einigen Fällen bekommst Du sogar automatisch eine!
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Die Höhe Deiner Abfindung hängt meistens davon ab, wie geschickt Du verhandelst.
In diesem Ratgeber
1
Was ist eine Massenentlassung?
2
Kannst Du bei einer Massenentlassung eine Abfindung bekommen?
3
Abfindung durch Sozialplan?
4
Wie kommst Du ohne Sozialplan an eine Abfindung?
5
Wie stehen Deine Chancen bei einer Klage?
Bei einer Massenentlassung ist der Name Programm: Mehrere Kollegen verlieren gleichzeitig ihren Job. Wenn es Dich trifft, ist das schmerzhaft. Du musst die Kündigung aber nicht auf Dir sitzen lassen. Denn Du kannst eine Abfindung bekommen. Wir erklären Dir, wie Du das anstellst!
1.
Was ist eine Massenentlassung?
Bei einer Massenentlassung werden mehrere Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen entlassen. Aufhebungsverträge werden auch dazugezählt! Ob es sich auch in Deinem Fall um eine Massenentlassung handelt, kommt auf die Zahl der gekündigten Mitarbeiter an.
So viele Mitarbeiter gibt es in Deiner Firma | So viele Mitarbeiter wurden gekündigt |
---|---|
21-59 | mindestens 6 |
60-499 | 10 Prozent aller Mitarbeiter oder mehr als 25 Mitarbeiter |
ab 500 | mindestens 30 |
Bevor Dein Chef all diese Mitarbeiter entlässt, muss er der Arbeitsagentur und dem Betriebsrat Bescheid sagen. Der Betriebsrat soll vorher schauen, wie er die Entlassungen eindämmen und die Folgen für alle Betroffenen möglichst gering halten kann.
Achtung
Massenentlassungen gibt es erst bei Betrieben ab 21 Mitarbeitern. Kleinere Betriebe sind ausgenommen! Hier gilt es nicht als Massenentlassung, wenn mehrere Mitarbeiter gekündigt werden.
2.
Kannst Du bei einer Massenentlassung eine Abfindung bekommen?
Ja! Wirst Du auf diese Art gekündigt, springt meistens eine Abfindung für Dich raus. Abfindungen sind bei Massenentlassungen keine Seltenheit. Denn Dein Chef kann nicht einfach nach Lust und Laune kündigen.
Unsere Partneranwälte haben schon unzählige Arbeitnehmer auf dem Weg zur Abfindung begleitet. Wir helfen Dir gerne. Hier kannst Du einen kostenfreien Beratungstermin am Telefon vereinbaren. Wir gehen Deine Situation Schritt-für-Schritt durch und beraten Dich ganz individuell.
3.
Abfindung durch Sozialplan?
Ein Sozialplan soll Kündigungen sozial verträglicher machen. Einfach ausgedrückt bedeutet das: die Kündigung soll für die Mitarbeiter weniger schlimm sein! Im Sozialplan wird unter anderem festgelegt, in welcher Reihenfolge Mitarbeitern gekündigt wird. Aber auch andere Maßnahmen werden dort festgehalten. Zum Beispiel: Abfindungen!
Im Plan steht dann auch etwas dazu, ob und wie viel Geld Du bekommst. Die Abfindungshöhe ist normalerweise abhängig davon, wie viel Du verdienst und wie lange Du angestellt warst.
Du musst Dich mit der Summe im Sozialplan aber nicht zufriedengeben. Du kannst meistens mehr Geld rausschlagen! Ob Deine Abfindungssumme angemessen ist, kannst Du von einem Anwalt prüfen lassen. Meld Dich dafür bei uns: Im kostenlosen Beratungsgespräch erklären wir Dir alles und prüfen Deine Abfindungssumme. Oft lässt sich einiges mehr herausholen.
Wichtig!
Die wichtigste Voraussetzung für Kündigungen nach dem Sozialplan ist, dass es in Deinem Unternehmen einen Betriebsrat und mindestens 20 Angestellte gibt. Außerdem muss es sich bei den Kündigungen um betriebsbedingte Kündigungen handeln.
4.
Wie kommst Du ohne Sozialplan an eine Abfindung?
Wenn es keinen Sozialplan gibt, oder im Sozialplan keine Abfindungen vorgesehen sind, musst Du nicht leer ausgehen. Du musst aber selbst ran und gegen die Kündigung klagen oder mit Deinem Chef einen Aufhebungsvertrag verhandeln.
In unserem Artikel zur Abfindungshöhe kannst Du nachlesen, wie hoch Deine Abfindung mit einer Klage werden kann.
Mit einer Klage kannst Du Dir eine Abfindung sichern
Bei der Kündigung muss Dein Chef sich an viele Regeln halten. Dabei können ihm leicht Fehler unterlaufen. Für Dich ist das eine gute Ausgangssituation. Denn mit einer Klage gegen die Kündigung kannst Du eine Abfindung ergattern
.Die Klage ist einfach ein gutes Druckmittel – Dein Chef bietet Dir vielleicht schon eine Abfindung an, bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das ist realistisch, wenn Dein Chef weiß, dass seine Chancen nicht allzu gut stehen. Oder er einfach die hohen Kosten eines Rechtsstreits vermeiden will.
Auch ohne Klage kannst Du an eine Abfindung kommen – und zwar mit einem Aufhebungsvertrag
Du kannst aber auch ohne Klage an eine Abfindung kommen. Das geht mit einem Aufhebungsvertrag. Dein Chef wird sich darauf einlassen, um happige Gerichtskosten zu vermeiden. Oder wenn er weiß, dass Du mit einer Klage gute Chancen hättest. Dann kannst du eine Abfindung bekommen, bevor eine Klage überhaupt nötig ist. Wie hoch Deine Abfindung wird, hängt von Deinem Verhandlungsgeschick ab. Wir empfehlen Dir, einen Anwalt zu beauftragen, der mit Deinem Chef verhandelt. Damit signalisierst Du Deinem Chef nämlich, dass Du es ernst meinst. Außerdem kann ein geschickter Anwalt oft deutlich mehr Abfindung herausschlagen.
Hinweis
Für eine Kündigungsschutzklage hast Du ab Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit. Daher solltest Du schnell handeln!
5.
Wie stehen Deine Chancen bei einer Klage?
Deine Chancen hängen davon ab, wie überzeugend die Kündigung Deines Chefs ist. Gerichte prüfen Massenentlassungen sehr streng und Deine Chancen stehen bei einer Klage in der Regel gut. Bei Massenentlassungen muss Dein Chef viele Dinge beachten. Dazu gehören:
- Dein Chef muss die Massenentlassung vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur und beim Betriebsrat melden
- Dein Chef muss sich mit dem Betriebsrat beraten und einen Sozialplan erstellen
- Dein Chef braucht einen angemessenen Kündigungsgrund
- Er muss formale Regeln einer Kündigung einhalten
Auf der sicheren Seite bist Du mit einem Anwalt. Wir von cleverklagen helfen Dir. Vereinbare noch heute einen Termin für ein Beratungsgespräch. Völlig kostenfrei!
Fazit
Bei einer Massenentlassung ist Dir eine Abfindung zwar nicht hundertprozentig sicher. Oft darfst Du Dich aber trotzdem mit einer schönen Geldsumme aus dem Job verabschieden. Vor allem, wenn es in Deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Sollte Dein Chef keine oder zu wenig Abfindung anbieten, hast Du die Möglichkeit zu klagen. Mit einem Anwalt an Deiner Seite geht das am einfachsten. Meld Dich hier fürs kostenfreie Beratungsgespräch an.
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