Kündigung wegen psychischer Erkrankung? So behältst Du die Kontrolle!

Das Wichtigste in Kürze
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Selbst wenn Du krankgeschrieben bist, darf Dein Chef Dich kündigen.
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Du kannst Dich wehren! Du hast drei Wochen Zeit, um eine Klage einzureichen. Dann kannst Du Deinen Job zurückbekommen oder kriegst Geld! Deine Chancen stehen bei einer Kündigung wegen psychischer Erkrankung sehr gut.
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Du darfst wegen Deiner Krankheit selbst kündigen. Leider bekommst du dann aber eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
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Das solltest Du mit Deinem Arzt absprechen. Er kann Dir ein Attest geben, damit Du sicher Arbeitslosengeld bekommst
In diesem Ratgeber
1
Du möchtest wegen einer Krankheit kündigen? Das musst Du beachten!
2
Darf Dein Chef Dir wegen einer psychischen Krankheit kündigen?
3
Wie lange kannst Du krank sein, bis eine Kündigung folgt?
4
Belastet Deine Krankheit das Unternehmen sehr? Nur dann darf Dein Chef kündigen!
5
Besserung in Sicht? Dann darf Dein Chef nicht kündigen!
6
Hat Dein Chef sich bemüht, Deinen Arbeitsplatz an Deine Krankheit anzupassen?
7
Wie kannst Du Dich gegen die Kündigung wehren?
8
Nimm bei Depressionen Hilfe in Anspruch
Wenn Du wegen einer psychischen Krankheit gekündigt wirst, kann sich das ganz schön unfair anfühlen. Darf Dein Chef das überhaupt?
Vielleicht fragst Du Dich aber auch, ob Du selbst kündigen kannst – denn manchmal liegt darin der einzige Weg zur Besserung.
Hier beantworten wir alle Deine Fragen rund um Kündigung wegen psychischer Erkrankung auf verständliche Weise. Ganz ohne komplizierte juristische Fachsprache.
1.
Du möchtest wegen einer Krankheit kündigen? Das musst Du beachten!
Du darfst immer und ohne Angabe von Gründen kündigen. Egal wieso. Wenn Du wegen Deiner psychischen Krankheit kündigen möchtest, hast Du jedes Recht dazu!
Vorsicht ist aber geboten, wenn Du danach auf Arbeitslosengeld angewiesen bist! Denn bei jeder Eigenkündigung droht, dass Dir das ALG für drei Monate gestrichen wird. Wenn Du auf ärztliche Empfehlung kündigst, bist Du auf der sicheren Seite. Dann bekommst Du keine Probleme beim Arbeitslosengeld. Das ärztliche Attest legst Du beim Jobcenter vor.
Auf der Website der Arbeitsämter findest Du ein passendes Formular, was Dein Arzt bloß noch ausfüllen muss. Er kann aber auch selbst ein Attest formulieren. Daraus muss entweder hervorgehen, dass Dein Job Dich psychisch belastet oder Deiner Genesung im Weg steht.
Hier haben wir ausführliche Informationen für Dich, wenn Du wegen Deiner Krankheit selbst kündigen möchtest.
Empfehlung
Wir empfehlen, dass Du dieses Attest vor Deiner Kündigung mit der Arbeitsagentur besprichst. So gehst Du sicher, dass die Arbeitsagentur Deine Erkrankung anerkennt und keine Sperre verhängt.
2.
Darf Dein Chef Dir wegen einer psychischen Krankheit kündigen?
Nur wenn die richtigen Gründe vorliegen. Diese sind vielfältig und Dein Chef muss einige Hürden überwinden, damit seine Kündigung Hand und Fuß hat. Macht er Fehler, hast Du gute Chancen erfolgreich gegen die Kündigung zu klagen.
Wenn Du Dir Hilfe bei der Klage wünschst, melde Dich bei uns. Unsere Mission ist es, die Arbeitswelt zu einem gerechteren Ort zu machen. Unsere Partneranwälte beraten Dich gerne. Hier kannst Du Dich für einen kostenfreien Rückruf zu Deinem Wunschtermin anmelden.
Aufgepasst!
Eine Kündigung muss immer ausgedruckt und unterschrieben sein! Mündlich, per SMS oder E-Mail ist nicht gültig.
3.
Wie lange kannst Du krank sein, bis eine Kündigung folgt?
Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht keine festgelegte Anzahl an Krankheitstagen für eine Kündigung wegen Krankheit.
Du kannst aber ungefähr ab 30 Tagen Fehlzeit pro Jahr davon ausgehen, dass Dein Chef zumindest einen Grund hat, Dich loswerden zu wollen. Diese Dauer stufen Arbeitsgerichte häufig als “unzumutbar” ein – hier wird es also brenzlig. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Kündigung deswegen auch wirksam ist. Dafür müssen noch drei andere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.
4.
Belastet Deine Krankheit das Unternehmen sehr? Nur dann darf Dein Chef kündigen!
Wenn Deine Krankheit den Betrieb stark wirtschaftlich belastet, ist eine von drei Voraussetzungen für Deine Kündigung erfüllt. Aber: Die starke Belastung muss Dein Chef vor Gericht erstmal beweisen.
Wenn er zum Beispiel schon Ersatzpersonal einstellen musste, hat er bessere Karten, seine Kündigung zu legitimieren. Er kann argumentieren, dass Deine Krankheit ihn zu viel kostet.
Das ist aber nur eine Voraussetzung dafür, dass Dein Chef mit der Kündigung durchkommt. Es müssen noch andere erfüllt sein.
5.
Besserung in Sicht? Dann darf Dein Chef nicht kündigen!
Eine weitere Voraussetzung für Deine Kündigung wegen Krankheit ist: Dein Chef muss beweisen, dass Du dauerhaft ausfallen wirst. Dafür muss er nachweisen können, dass Du wegen Deiner Erkrankung auch in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wirst, Deinen Job zu machen. Es muss klar und deutlich sein: Eine Heilung ist nicht abzusehen; Du wirst bei dieser Arbeit weiterhin arbeitsunfähig sein. Im Fachjargon nennt man das eine “Negativprognose”.
Keine Sorgen
Grundsätzlich brauchst Du Dir keine Sorgen machen, wenn Du jetzt schon weißt, dass Du nach dem Ende Deiner psychischen Erkrankung wieder voll einsatzfähig bist. Wenn die Ursachen Deiner Depression eindeutig sind (zum Beispiel, weil Du den Verlust eines Familienmitglieds betrauerst), ist in der Regel auch Deine Gesundheitsprognose eindeutig. Selbst wenn Du für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr krankgeschrieben bist: Eine Kündigung kannst Du umso leichter kippen, je gewisser Deine Rückkehr ist.
6.
Hat Dein Chef sich bemüht, Deinen Arbeitsplatz an Deine Krankheit anzupassen?
Die letzte Voraussetzung: Bevor Dein Chef Dir kündigt, muss er Maßnahmen ergreifen, um Dich wieder in Deinen Job einzugliedern. Er muss sich darum bemühen, dass Du trotz Deiner Krankheit weiterarbeiten kannst. Juristen sagen, er muss Dir einen “leidensgerechten Arbeitsplatz” anbieten. Das kann zum Beispiel schon das Angebot von mehr Homeoffice sein, wenn es besser für Deine Gesundheit ist.
Hinweis
Nur wenn alle drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, kommt Dein Chef vor einem Gericht mit seiner Kündigung durch. Dabei kann er nicht einfach wild Behauptungen aufstellen – seine Argumente für Deine Kündigung muss er mit Beweisen belegen.
7.
Wie kannst Du Dich gegen die Kündigung wehren?
Gegen die Kündigung wehrst Du Dich mit einer Klage. Dafür musst Du aber schnell sein. Denn für eine Kündigungsschutzklage hast Du nur drei Wochen Zeit – ab dem Erhalt Deiner Kündigung. Mit dieser Klage kannst Du entweder Deinen Job zurückbekommen oder eine Abfindung kassieren! Am besten reichst Du die Klage mit einem Anwalt ein. So kann nichts schief gehen. Wir von cleverklagen erledigen das für Dich!
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Deine individuelle Situation realistisch einschätzen und Dich zu den nächsten Schritten beraten. Du kannst auch einen Freund oder jemanden aus Deiner Familie bitten, bei uns anzurufen, wenn Dir selbst die Kraft fehlt. So können wir Dir Deinen Job zurückerkämpfen – Oder eine saftige Abfindung!
Nimm bei Depressionen Hilfe in Anspruch
Kündigungen sind belastend und häufig mit existentiellen Sorgen verbunden. Dazu musst Du Dich auch noch mit der Bürokratie der Ämter rumschlagen. Wenn Du Dich niedergeschlagen und leer fühlst, dann bist Du damit nicht allein. Doch gut gemeinte Ratschläge sind hier keine Hilfe.
Wende Dich in solch schwierigen Situationen am besten vertrauensvoll an Deinen Hausarzt. Er ist eine wichtige Anlaufstelle, um Unterstützung zu erhalten und Dir bei der Suche nach einem passenden Experten zur Seite zu stehen. Außerdem gibt es zahlreiche Telefonhotlines, bei denen Du anonym und kostenfrei Hilfe in Anspruch nehmen kannst.
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