Deine Kündigungsfrist – Das gilt für Dich als Werkstudent!

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du selbst kündigst, hast Du eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen. Du kannst zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen.
- In Deinem Arbeitsvertrag kann auch eine längere Frist vereinbart sein.
- Die Mindestfrist für Deinen Chef wird immer länger: die ersten zwei Jahre beträgt sie mindestens vier Wochen. Danach steigt die Frist stückweise an - bis zu mehreren Monaten!
- Kleine Ausnahme: In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Dich und Deinen Chef nur zwei Wochen. Kürzer darf sie nicht sein, länger schon.
In diesem Ratgeber
1
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn mein Chef mir kündigt?
2
Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich als Werkstudent selbst kündige?
3
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
4
Ich will schneller raus! So verkürzt Du Deine Kündigungsfrist.
Als Werkstudent kannst Du nicht einfach von heute auf morgen gefeuert werden. Für Dich gelten Kündigungsfristen – Wie für alle anderen auch! Wir erklären Dir alles, was Du wissen musst.
1.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn mein Chef mir kündigt?
Wenn Dein Chef Dich kündigt, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen – mindestens. Gekündigt werden kann zum 15. oder zum Ende des Monats. Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Sie gilt auch für Dich als Werkstudent. Die Kündigungsfrist Deines Chefs verlängert sich im Laufe der Jahre:
- Nach zwei Jahren als Werkstudent, kann Dein Chef Dich mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
- Nach fünf Jahren als Werkstudent, kann Dein Chef Dich mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Dein Chef hat Dir gekündigt? Du musst das nicht auf Dir sitzen lassen. Wir können Dir helfen! Melde Dich hier zu einem kostenfreien Beratungsgespräch
Achtung
Deine Frist kann länger sein, wenn das so in Deinem Arbeitsvertrag steht. Die genannten Fristen sind die gesetzlichen Mindestfristen. Deswegen geht der erste Blick in Deinen Arbeitsvertrag!
2.
Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich als Werkstudent selbst kündige?
Wenn Du selbst kündigst, gilt als Werkstudent eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Das sind genau 28 Tage. Du kannst immer zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen.
Konkret heißt das: Der Tag, an dem Du kündigst und Dein letzter Arbeitstag haben denselben Wochentag. Wenn der Tag, an dem Du Deinen letzten Arbeitstag haben willst, ein Freitag ist, dann musst Du auch Freitag kündigen. Nur vier Wochen vorher! Außerdem ist Dein letzter Arbeitstag eben immer der 15. – oder der letzte Tag des Monats.
Zusammengefasst sehen Deine Mindestkündigungsfristen als Werkstudent so aus (siehe Tabelle).
Hier kannst Du nachlesen, wie Du sicherstellt, dass Deine Kündigung auch pünktlich ankommt. So klappt es mit der Kündigung reibungslos.
Kündigungsfrist | Besonderheiten | |
---|---|---|
Du kündigst | 4 Wochen (28 Tage) | zur Mitte oder zum Ende des Kalendermonats |
Dein Chef kündigt | 1 Monat (28 - 31 Tage) | zum Ende des Kalendermonats |
(nach zwei Jahren als Werkstudent) | ||
Dein Chef kündigt | 2 Monate (56 - 62 Tage) | zum Ende des Kalendermonats |
(nach fünf Jahren als Werkstudent) | ||
Du oder Dein Chef kündigt in der Probezeit | 2 Wochen |
Hinweis
Du solltest aber zuerst in Deinen Arbeitsvertrag schauen – es kann sein, dass dort eine längere Frist steht. Dort steht auch, wann genau Du kündigen musst – zur Mitte des Monats oder zum Monatsende.
3.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
In der Probezeit ist Deine Kündigungsfrist kürzer. Du und Dein Chef können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag steht.
4.
Ich will schneller raus! So verkürzt Du Deine Kündigungsfrist.
Du kannst Deine Kündigungsfrist verkürzen. Das geht mit einem Aufhebungsvertrag. In diesem Vertrag einigst Du Dich gemeinsam mit Deinem Chef auf das Ende Deiner Anstellung. Dabei könnt ihr die Kündigungsfristen flexibel gestalten oder komplett streichen. So kannst Du von heute auf morgen gehen.
Fazit
Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen schützt auch Dich als Werkstudent. So stehst Du nicht von heute auf morgen ohne Job da. Wenn Dein Chef Dich trotzdem mit einer kürzeren Frist kündigt, kannst Du klagen. Wir von cleverklagen helfen Dir, Dich gegen Deinen Chef zu wehren. Vereinbare noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch mit uns.
Cookie Kategorien
Diese Website verwendet Cookies zu Funktions- und Statistikzwecken. Durch Klicken auf „Alle Erlauben“ bestätigst Du, dass Du damit einverstanden bist und erlaubst uns, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Die Details findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst Du auch Deine Einwilligung jederzeit ändern.
Diese Cookies sind notwendig, damit wir Ihnen die Website anzeigen und wesentliche Grundfunktionen zur Verfügung stellen können, z.B. Seitennavigation oder die Chatfunktion.
Diese Cookies werden verwendet, um Sie und Ihre vorgenommenen Einstellungen wieder zu erkennen, wenn Sie auf die Website zurückkehren (z.B bevorzugte Sprache).
Diese Cookies werden verwendet, um die Nutzung der Website und das Verhalten der Nutzer zu analysieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Cookies ist Art 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO.