Kann ich einen Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen? | cleverklagen
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Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen

Kann ich einen Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen?

Schnell ist's passiert - Du unterschreibst einen Arbeitsvertrag, merkst aber kurz danach, dass Du den Job doch nicht machen willst. Vielleicht hast Du ein besseres Angebot gefunden oder es ist etwas passiert, was es Dir unmöglich macht anzufangen? Jetzt ist es wichtig, dass Du sauber aus der Sache rauskommst. Denn im schlimmsten Fall kann es sein, dass Du den Job doch antreten oder Schadensersatz zahlen musst. Wir erklären Dir, wie Du in dieser Situation richtig vorgehst!

1.

Vertrag vor Arbeitsbeginn kündigen – geht das einfach so?

Im Normalfall kannst Du jederzeit vor Deinem Arbeitsantritt die Kündigung einreichen. Du brauchst nicht mal einen Kündigungsgrund. Aber das heißt leider nicht, dass Du direkt aus dem Schneider bist – je nach Länge der Kündigungsfrist musst Du vielleicht trotzdem noch eine Weile zur Arbeit kommen. Es gibt ein paar Dinge, die Du beachten solltest. Machst Du alles richtig, musst Du gar nicht erst zur Arbeit erscheinen!

Die einfachste Lösung: Ein klärendes Gespräch

Häufig kann die Lösung ein offenes Gespräch mit Deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung sein. Du hast gute Chancen, wenn Du Deine Gründe erklärst und Dich höflich und ehrlich entschuldigst. Wenn Du in absehbarer Zeit sowieso wieder weg bist, hat Dein Chef in den meisten Fällen kein Interesse daran, Dich arbeiten zu lassen. Dein Chef kann einen Aufhebungsvertrag erstellen, in dem steht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und Dein Chef Dich ohne Kündigungsfrist gehen lässt. Dann brauchst Du nicht kündigen und musst die Stelle gar nicht erst antreten.Wenn ein Gespräch aber nicht fruchtet, bleibt Dir nichts anderes als die Kündigung.

Achtung

Es kann sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag Regelungen enthalten sind, die verhindern sollen, dass Du vor Arbeitsbeginn abspringst. Wie diese aussehen und wie Du trotzdem kündigen kannst, erklären wir Dir hier.

2.

Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden!

Auch wenn Du vor Arbeitsantritt kündigst, musst Du die Kündigungsfrist einhalten. Hier kommt es darauf an, ob eine Probezeit vereinbart ist. Wenn ja, beträgt Deine Frist mindestens zwei Wochen. Wenn ihr keine Probezeit vereinbart hat, beträgt die Frist mindestens vier Wochen. Wenn in dem Arbeitsvertrag eine längere Frist steht, gilt diese. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Du die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber einreichst.


Achtung: Wenn keine Probezeit vereinbart ist, kannst Du nur mit 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Was das für Dich bedeutet, kannst Du hier nachlesen.

Beispiel

Wenn Du die Kündigung z.B. am 8. eines Monats einreichst, endet die Kündigungsfrist nicht zum 8., sondern erst zum 15. des nächsten Monats. Reichst Du sie am 20. eines Monats ein, dann endet die Frist zum Monatsende des Folgemonats (nicht am 20.). Die Frist dauert also immer mindestens vier Wochen, kann aber - je nachdem, wann Du sie einreichst - auch länger dauern.

Reichst Du die Kündigung so ein, dass Deine Kündigungsfrist vor Arbeitsantritt ausläuft, bist Du auf der sicheren Seite und musst nicht zur Arbeit erscheinen.

Beispiel

Greta unterschreibt am 01. Februar einen Arbeitsvertrag. Der erste Arbeitstag soll der 22. Februar sein. Es wurde eine Probezeit vereinbart - daher beträgt ihre Kündigungsfrist zwei Wochen. Später merkt sie, dass sie keine Lust auf den Job hat. Sie hat also bis zum 07. Februar Zeit, ihre Kündigung einzureichen, um zu verhindern, dass sie beim neuen Job erscheinen muss. Am 06. Februar reicht sie die Kündigung ein. Da sie mehr als zwei Wochen vor Arbeitsbeginn kündigt, beendet sie ohne Probleme ihren Job. Sie muss also nicht zur Arbeit kommen und hat keine Nachteile zu befürchten.

Der Hintergrund: Ab dem Moment, in dem Du und Dein Chef einen Arbeitsvertrag unterschreiben, beginnt offiziell Euer Arbeitsverhältnis - schon bevor Du Deinen ersten Arbeitstag hast. Deshalb musst Du auch eine Kündigung einreichen, wenn Du die Entscheidung triffst, Dein Arbeitsverhältnis vor dem ersten Arbeitstag zu beenden.

Was ist, wenn ich die Kündigungsfrist verpasst habe?

Du schaffst es nicht mehr, die Kündigung rechtzeitig abzugeben? Dann kann Dein Arbeitgeber Dich verpflichten, dass Du den Job antrittst und bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitest.

Beispiel

Pascal hat eine neue Stelle ab dem 03. April. Laut Arbeitsvertrag hat er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Nun reicht er am 27. März, eine Woche vor Arbeitsbeginn, seine Kündigung ein. Sein Chef kann nun entscheiden, dass Jeremy bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten muss. Dann müsste er bis zum 28.04. zur Arbeit kommen.

Natürlich ist es meistens weder für Dich noch für den Arbeitgeber sinnvoll, wenn Du für so kurze Zeit angestellt bist. Daher lohnt es sich immer, das Gespräch zu suchen.


Wenn Dein Arbeitgeber Dir im Vorfeld zu Deinem Arbeitsbeginn ein Umzugsgeld oder Bonus gezahlt hat, kann es sein, dass Du ihm das bei einer Kündigung zurückzahlen musst (vor allem wenn das so im Arbeitsvertrag steht).

3.

Achtung Ausnahmen: In diesen Fällen darf nicht gekündigt werden!

Es gibt leider Sonderfälle, in denen Du nicht einfach so kündigen kannst: Wenn in Deinem Arbeitsvertrag eine sogenannte “Kündigungsbeschränkung” oder eine “Vertragsstrafe” festgelegt ist. Wir erklären Dir hier, um was es bei diesen Regelungen geht.

Die Kündigungsbeschränkung

Bei einer Kündigungsbeschränkung wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt, dass eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen ist. In diesem Fall kannst Du nicht vor Arbeitsbeginn kündigen. Eine Kündigung ist dann erst ab dem ersten Arbeitstag möglich.


Vor allem in Berufen, die keine Einarbeitung brauchen, kann diese Regelung im Vertrag enthalten sein.

Beispiel

Jeremy ist LKW Fahrer und hat vor einigen Tagen eine neue Stelle angenommen. Im Vertrag ist eine Kündigungsbeschränkung vereinbart. Weil er gestern ein besseres Angebot von einer anderen Spedition bekommen hat, möchte er das Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich beenden - am besten vor dem ersten Arbeitstag.


Wegen der Kündigungsbeschränkung geht das leider nicht. Er kann zwar seine Kündigung einreichen, die Kündigungsfrist fängt aber erst ab dem ersten Arbeitstag an, zu laufen. Er muss, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist, für die Firma fahren. Da Jeremy nicht eingearbeitet werden muss, hat sein Chef durch die kurze Anstellung keine Nachteile. In der Zwischenzeit kann er nach einen Nachfolger für die Stelle suchen.

Kommst Du trotz einer solchen Kündigungsbeschränkung nicht zur Arbeit, kann Dein Arbeitgeber Schadensersatz von Dir verlangen.

Hinweis

Suche in Deinem Arbeitsvertrag nach Formulierungen wie: “Die Kündigung vor Arbeitsantritt wird ausgeschlossen” oder “Vor Dienstantritt ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen”.

Die Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe soll Dich unter Druck setzen, die vereinbarten Vertragsinhalte zu erfüllen. Hältst Du Dich nicht an sie, musst Du eine Strafe zahlen. Damit will sich der Arbeitgeber absichern, falls Du nicht zur Arbeit kommen oder vorher kündigen willst.

Beispieltext für eine Vertragsstrafe

“Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf, muss dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe gezahlt werden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet. Die Vertragsstrafe muss dann in Höhe von XX EUR gezahlt werden. Das Recht auf weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Arbeitgebers bleibt unberührt.”

Dein Chef darf so eine Vertragsstrafe in den Arbeitsvertrag schreiben. Wichtig ist aber, dass die geforderte Geldsumme für die Strafe nicht zu hoch ist. Ist die Summe nämlich unrealistisch, kann so eine Vertragsstrafe unwirksam sein. Ebenso ist sie ungültig, wenn die Formulierung nicht eindeutig ist.


Eine erlaubte Strafsumme ist normalerweise: der Anteil des Brutto-Monatsgehalts bis zum Ende der Kündigungsfrist, nachdem die Kündigung eingereicht wurde.


Beinhaltet Dein Vertrag eine Vertragsstrafe und Du das Gefühl hast, sie ist ungültig? Melde Dich gerne bei uns! Wir prüfen mit Dir, ob es sich lohnt, gegen den Vertrag zu klagen.

4.

Was passiert, wenn ich nicht zur Arbeit erscheine?

Das solltest Du nicht tun. Denn wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst, verletzt Du Deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dann kann Dein Arbeitgeber - auch ohne Vertragsstrafenregelung - Schadensersatz verlangen.

Beispiel

Zum Beispiel könnte man Dir die Arbeitsstunden berechnen, die andere wegen Deines Fehlens zusätzlich arbeiten müssen, oder die Zusatzkosten einer Ersatzkraft, die zur Aushilfe eingestellt wird.

Daher solltest Du auf keinen Fall einfach “schwänzen”. Sprich lieber mit Deinem Arbeitgeber und versuch, mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn das nicht hilft, solltest Du ihm rechtzeitig die Kündigung übergeben.

Wichtig zu wissen

Der Schadensersatz ist nur auf Leistungen begrenzt, die wegen Deines Fehlens aufkommen. Kommt Dir der Betrag zu hoch vor, melde Dich gerne bei uns und lass das überprüfen!

5.

Wie muss meine Kündigung aussehen?

Deine Kündigung muss schriftlich und unterschrieben auf Papier beim Arbeitgeber eingereicht werden. Eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Das gleiche gilt für E-Mail, SMS oder Whatsapp. Hier findest Du mehr Informationen dazu, wie die perfekte Kündigung aussieht. Deine Kündigung sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • die eindeutige Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll (“Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis…").
  • das Datum, zu dem Du kündigst “ich kündige das Arbeitsverhältnis zum 01.06.2024”


Außerdem empfehlen wir Dir, dass Du die Kündigung unter Anwesenheit von Zeugen persönlich übergibst. So bist Du auf der sicheren Seite. Alternativ kannst Du den Brief auch per Einschreiben mit Rückschein verschicken.

6.

Was, wenn mein Chef mir vor Arbeitsantritt kündigt?

Nicht nur Du kannst das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden. Auch Dein Chef hat das Recht, Dir vor Arbeitsbeginn zu kündigen. Und das, ohne einen Grund anzugeben. Aber Dein Chef muss sich auch - wie Du - an die geltende Kündigungsfrist halten. Sonst muss er Dir bis zum Ende der Kündigungsfrist Gehalt zahlen und Dich anstellen. Darüber hinaus muss er Dir keinen Schadensersatz zahlen. Das gilt sogar dann, wenn Du extra Deinen alten Job gekündigt oder ein anderes Angebot abgelehnt hast.


Dein Arbeitgeber kann auch versuchen, einen Aufhebungsvertrag mit Dir zu schließen. Damit kann er die Kündigungsfrist umgehen und muss Dir keinen Lohn zahlen. Du solltest darauf achten, dass Du eine Abfindung bekommst. Diese sollte mindestens so hoch sein wie der Lohn, den Du bis Ablauf der Kündigungsfrist bekommen hättest.

Fristlose Kündigung vor Arbeitsantritt

Bekommst Du von Deinem Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag eine fristlose Kündigung vorgelegt, lohnt es sich, gerichtlich dagegen vorzugehen. Häufig sind diese Kündigungen nämlich ungültig.

Beispiel

Diana hat einen Job im Kundendienst von einem Telefonhersteller bekommen. Nun hat Ihr neuer Chef mitbekommen, dass sie für Hertha Berlin lebt. Als alteingesessener Unioner gefällt ihm das gar nicht und er kündigt ihr fristlos. Diese Kündigung ist nicht erlaubt! Dianas persönliche Interessen haben keine direkte Relevanz für den Job im Kundendienst. Diana klagt erfolgreich gegen die Kündigung und kann den neuen Job doch noch antreten.

Nur wenn der Kündigungsgrund direkt etwas mit Deinem Job zu tun hat und wirklich schwerwiegend ist, ist die Kündigung rechtens.

Beispiel

Michaels neuer Arbeitgeber findet heraus, dass er ein schwerer Alkoholiker ist und seinen Führerschein verloren hat, weil er beim Autofahren betrunken erwischt wurde. Eigentlich sollte er nächste Woche anfangen, als LKW Fahrer zu arbeiten. Da die Umstände direkt mit dem Beruf zu tun haben, ist Michaels Chef im Recht, wenn er ihm fristlos kündigt.

Wenn Du eine fristlose Kündigung erhalten hast, solltest Du keine Angst haben: wir helfen Dir! Melde Dich gerne zu einem kostenfreien Gespräch bei uns! Unsere erfahrenen Partneranwälte holen Dir Deinen Job zurück oder schlagen Dir eine Abfindung raus!

Wie können wir Dir helfen?

Vor Arbeitsantritt zu kündigen kann kompliziert sein. Mit einem klaren Plan kannst Du die besten Entscheidungen für Dich treffen! Denk immer daran: Dein Job sollte zu Dir passen und nicht umgekehrt. Manchmal ist es besser, einen Fehler rechtzeitig zu korrigieren. Und wer weiß, vielleicht wartet bereits das nächste tolle Jobangebot auf Dich!

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