Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Das ist der Unterschied! | cleverklagen
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Kündigung - Unterschied ordentliche und außerordentliche

Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Das ist der Unterschied!

Egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: Kündigt dein Chef, muss er einige Dinge beachten, damit die Kündigung wirksam ist. Trotzdem sind beide Kündigungsformen in vielen Punkten unterschiedlich! Was die Unterschiede zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung sind, erfährst Du hier.

1.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Es gibt zwei unterschiedliche Arten, zu kündigen:

  • Die “normale” Kündigung ist die “ordentliche Kündigung”. Hier wird die Kündigungsfrist eingehalten. Wenn Dein Chef Dir ordentlich kündigen will, braucht er auch einen überzeugenden Kündigungsgrund.
  • Die zweite Kündigungsform ist die “außerordentliche Kündigung” – sie wird auch oft “fristlose Kündigung” genannt. Du kannst Dir schon denken: Hier wird die Kündigungsfrist meistens nicht eingehalten. Doch es geht nicht nur um die Kündigungsfrist. Mit der "außerordentlichen Kündigung” kann auch jemand gekündigt werden, der quasi “ordentlich unkündbar” ist oder unter besonderem Kündigungsschutz steht. Für eine außerordentliche Kündigung braucht es einen besonders schwerwiegenden Kündigungsgrund!


In diesem Artikel geben wir Dir einen Überblick über die Unterschiede zwischen den beiden. Willst Du Genaueres wissen, lies unseren Artikel zur ordentlichen Kündigung, und unseren Artikel zur außerordentlichen Kündigung.

2.

Tabelle : Ordentliche vs. Außerordentliche Kündigung

MerkmalOrdentliche
Kündigung
Außerordentliche
Kündigung
KündigungsfristKündigungsfrist muss eingehalten werden. Richtet sich nach der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist!Kündigungsfrist muss nicht immer eingehalten werden.
KündigungsgrundDein Chef muss einen Grund haben! Dabei gibt es drei unterschiedliche:
  1. Der Arbeitsplatz ist zum Beispiel weggefallen. Das nennt man betriebsbedingte Gründe.
  2. Dein Verhalten war nicht zu tolerieren, das sind verhaltensbedingte Gründe.
  3. Der Grund liegt auch bei Dir und führt zu Problemen, auch wenn Du vielleicht nichts dafür kannst (Krankheit). Das sind personenbedingte Gründe.
Dein Chef braucht einen wichtigen Grund. Dieser ist aber oft auch sehr extrem. Ein paar Beispiele:
  1. Diebstahl am Arbeitsplatz
  2. Körperverletzung
  3. sexuelle Belästigung
  4. Beleidigung
Wem kann gekündigt werden?Mitarbeitern mit allgemeinem und besonderem Kündigungsschutzallen Mitarbeitern, sogar mit besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderte oder Schwangere), Beamte mit starkem Kündigungsschutz
Folgen der Kündigung
  1. Ende des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf der Kündigungsfrist
  2. Nur bei verhaltensbedingter Kündigung evtl. Sperre des ALG
  1. Ab sofort kein Lohn!
  2. Sperre des Arbeitslosengeldes für 3 Monate
Formschriftlichschriftlich
Abmahnung erforderlich?nur bei verhaltensbedingter KündigungNein!
Klagefristdrei Wochendrei Wochen

3.

Was kann ich bei einer Kündigung tun?

Wenn Du eine Kündigung bekommen hast, solltest Du Dich unbedingt wehren. Du hast als Arbeitnehmer viel mehr Rechte, als Dir wahrscheinlich bewusst ist. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Du kannst Dich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.Wir helfen Dir dabei! Melde Dich hier für eine kostenlose Beratung durch unsere Anwälte an.

Fazit

Wir hoffen, wir können Dir mit diesem schnellen Überblick einige Fragen beantworten. Für eine außerordentliche Kündigung braucht es schon viel. Ordentliche Kündigungen dagegen haben zwar eine Menge Ansprüche, sind aber in der Arbeitswelt schon eher der Standard.


Solltest Du Dich sorgen, ob Dir eine außerordentliche Kündigung bevorsteht, kannst Du auch bei cleverklagen anrufen und Dich beraten lassen. Die telefonische Erstberatung ist immer kostenfrei! Du kannst Dich über Deine Optionen und Rechte informieren und dann auch adäquat wehren, solltest Du in eine schwierige Situation kommen.

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